Geschäftsführer & Regionalwirtschaftliches Programm Pitztal
e:markus.mauracher@regio-imst.at
t:+43 5417 200 18 | +43 676 959 27 89
Das Land Tirol hat das Regionalmanagement Imst mit der Erarbeitung und Umsetzung des Regionalwirtschaftlichen Programms Pitztal betraut.
Unser Ziel ist es, möglichst viele Pitztalerinnen und Pitztaler auf diese außerordentliche Chance aufmerksam zu machen und sie gleichzeitig zu motivieren langfristig in ihr Tal zu investieren.
Kurz-Informationen für die jeweiligen Bereiche:
Förderungsansuchen sind ONLINE einzureichen: -> Eine vorherige Beratung bei der Programmgeschäftsstelle, Herrn Markus Mauracher, wird empfohlen!
Digitale Antragstellung unter: Sonderförderungsprogramm „Pitztal“ | Land Tirol
Wichtige Neuerungen ab 01.01.2025:
Für Vorhaben von Tourismus- & Beherbergungsbetrieben, als auch Klein- und Mittelbetriebe außerhalb des Tourismus wurde die Mindestbemessungsgrundlage auf EUR 20.000,- herabgesetzt.
Somit können grundsätzlich Vorhaben ab EUR 20.000,- zur Förderung eingereicht werden. Die Höchstbemessung für die Berechnung der Förderung beträgt EUR 1.000.000,- (sind die Kosten des Vorhabens höher, wird eine allfällige Förderung bis zur Höchstbemessung berechnet). Die Förderung beträgt je nach Vorhaben 10, 15 oder 20 Prozent der anrechenbaren Kosten. Die genaue Förderhöhe hängt von der Qualität und Wirkung des jeweiligen Vorhabens ab.
Zur Förderung nachhaltiger Bauvorhaben wird bei Neu-, Um- oder Zubauten, sowie Arbeiten an der Gebäudehülle (z. B. Fassade oder Dach) empfohlen, eine Photovoltaik- oder Solaranlage zu installieren, sofern dies technisch und wirtschaftlich umsetzbar ist. Ist keine solche Anlage vorhanden und wird im Zuge der Arbeiten keine Installation vorgenommen, sind jedenfalls die entsprechenden Leerverrohrungen für eine spätere Nachrüstung verpflichtend vorgesehen. Die Umsetzung der Maßnahmen ist durch geeignete Unterlagen (z. B. Planunterlagen, Fotodokumentation, etc.) nachzuweisen.
Förderanträge müssen vor dem Beginn des Vorhabens eingereicht werden. Als Vorhabensbeginn gelten bereits Auftragserteilungen, Bestellungen oder bauliche Eigenleistungen!
Planungsleistungen sind davon ausgenommen.
Vorhaben kleiner Beherbergungsbetriebe (bis 30 Betten) / Privatvermieter müssen zusätzlich die Besichtigung des Ausgangszustandes durch das Land Tirol abwarten. Ein entsprechender Termin wird nach erfolgreicher Förderungseinreichung durch das Land Tirol vereinbart.
Genauere Informationen über das Regionalwirtschaftliche Programm Pitztal:
Die Richtlinie des Sonderförderprogramms
Beilage zur Richtlinie für Privatvermieter
weiterführenden Informationen des Landes:
Sonderförderungsprogramm für den Planungsverband 12 „Pitztal“ | Land Tirol
Geschäftsführer & Regionalwirtschaftliches Programm Pitztal
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