SUP Umsetzungsbegleitung zur Errichtung einer EEG
Projektstandort:
Region Imst
Laufzeit:
14.07.2023 bis 27.09.2024
Vorgeschlagener Fördersatz:
70% – Projekte zur Bewusstseinsbildung, Bürgerbeteiligung, Schirmprojekte
Im Gebiet des Bezirks Imst gibt es einige Gemeinden und Gemeindezusammenschlüsse, die starkes Interesse an einer Errichtung einer EEG haben. Der Aufwand zur Errichtung erfordert allerdings viel Zeit, Recherche und Kompetenz, was gemeindeintern oft schwer aufzubringen ist.
Ziel des Projekts ist es die Gemeinden darin zu unterstützen solche EEGs zu errichten, indem eine professionelle Umsetzungsbegleitung zur Seite gestellt wird.
Die Umsetzungsbegleitung und -beratung soll sich über alle Phasen von der Gründung bis zur Inbetriebnahme erstrecken. Vor und Nachteile der unterschiedlichen Organisationsformen sollen
aufgezeigt und erörtert werden.
Ausgangssituation
Das EAG – Erneuerbaren – Ausbau – Gesetz, als Basis für das EIWOG bietet seit kurzer Zeit die Möglichkeit den selbst produzierten Strom aus erneuerbaren Energiequellen im Rahmen vor EEGs – Erneuerbaren Energiegemeinschaften selbst zu verkaufen und zu verbrauchen. Auch für Gemeinden bietet dieses Gesetz neue Möglichkeiten der Autonomie, der Planungssicherheit und der Selbstbestimmung hinsichtlich Energieversorgung.
Im Gebiet des Bezirks Imst gibt es einige Gemeinden und Gemeindezusammenschlüsse, die starkes Interesse an der Errichtung einer EEG haben. Der Aufwand zur Errichtung erfordert allerdings viel Zeit, Recherche und Kompetenz, was gemeindeintern oft schwer aufzubringen ist.
Ziel des Projekts
Ziel des Projekts ist es die Gemeinden darin zu unterstützen solche EEGs zu errichten, indem eine professionelle Umsetzungsbegleitung zur Seite gestellt wird.
Im Rahmen der Begleitung soll geprüft werden, inwieweit es sinnvoll ist sich gemeindeübergreifend zusammenzuschließen, oder EEGs nur gemeindebezogen einzurichten. Abhängig ist dies von der Zuordnung zu den Netzebenen und von den Zielen der Gemeinden. Je nach Art der Energiegemeinschaft (Regional, Lokal) sollen die finanziellen Vorteile, resultierend auf Einsparungen beim Netzentgelt und auf Befreiungen von Elektrizitätsabgabe und erneuerbaren Förderbeitrag herausgestellt werden, als Grundlage zur finanziellen Planung der EEG.
Die Umsetzungsbegleitung und -beratung soll sich über alle Phasen von der Gründung bis zur Inbetriebnahme erstrecken. Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Organisationsformen sollen aufgezeigt und erörtert werden.
Folgende Inhalte sind zu berücksichtigen: Festlegung Erzeugeranlagen, Verhältnis Stromproduktion und – verbrauch, evtl. Errichtung von Speichern, Festlegung der AkteurInnen/ Mitglieder, Erstellung eines Businessplans, Erörterung der Organisation (intern, extern), Kontaktierung und Abklärungen mit Netzbetreiber, Feststellung der Netzebenen, Unterstützung bei der Beantragung von Smartmetern, Gründung Struktur (Verein, Genossenschaft, …), Kostenplan und Strompreisfestlegung, Stromaufteilungssystem, Mitgliederverwaltung, Vertragseinrichtungen, Registrierungen, Einrichtung Abrechnung (EDA, interne – externe Abrechnung), Steuerrechtliche Beratung, etc.
Projektentwicklung & Konzeptionierung der Machbarkeit
- Prüfung zentraler Aspekte der Umsetzung
- Wer sind die TeilnehmerInnen der Energiegemeinschaft?
- Welche Erzeugungsanlagen sind vorhanden und können diese integriert werden?
- Wie ist der Status des Smart-Meter-Rollouts?
- Welche Netzebenen werden beansprucht?
- Wie ist das Verhältnis zwischen Stromproduktion und -verbrauch?
- Welcher Verteilungsschlüssel und Tarif kommen zur Anwendung?
- Werden weitere Anlagen durch die Implementierung der EEG errichtet und wie werden die Ausbauziele erneuerbare Energien der Gemeinde/Region dadurch beeinflusst?
- Gibt es Synergien mit anderen Gemeinden, Unternehmen oder Akteuren (Netzebenen, politischer Willen)?
Auf Basis der erhobenen Daten soll eine Wirtschaftlichkeitsberechnung der Energiegemeinschaft erstellt werden. Hierbei sollen die Vorteile für die TeilnehmerInnen sowie eine Kostenschätzung für die Energiegemeinschaft ermittelt werden.
Sämtliche Informationen müssen den AuftraggeberInnen verständlich als wirtschaftliche, rechtliche und regulatorische Analyse aufbereitet werden. Mit Hilfe dieses Leistungspaketes sollen Entscheidungen bzgl. der Machbarkeit getroffen werden können.
Organisationsberatung
- In der Organisationsberatung sollten die Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Organisationsformen hinsichtlich verschiedener Aspekte wie die Haftung, Organisationsaufwand, Gründungskapital, Steuer, laufende Kosten usw. aufgezeigt und bewertet werden.
- Die Verantwortlichkeit muss innerhalb der Energiegemeinschaften festgelegt werden.
- Bei Bedarf Smart Meter beantragen.
- Die Gründung einer Organisationsform soll vorbereitet und begleitet werden.
- Ein konkreter Kosten- bzw. Businessplan soll aufgestellt werden.
- Sofern die Energiegemeinschaft potenziellen Mitgliedern offen gestaltet ist, muss eine Kommunikationsstrategie für die Öffentlichkeitsarbeit festgelegt werden.
- Darüber hinaus braucht es Unterstützung bei der Kontaktaufnahme, Vertragserstellung- und -unterzeichnung mit den zuständigen Netzbetreibenden und TeilnehmerInnen der Erneuerbaren Energiegemeinschaft.
- Die Registrierung der Energiegemeinschaft über das EDA-Anwenderportal soll vorgenommen werden.
- Die Mitgliederverwaltung im laufenden Betrieb und die Abrechnungsmethode (intern / extern) soll organisiert werden.
- Inbetriebnahme der EEG.
Sollte sich im Laufe der Planung herausstellen, dass die EEG für die Gemeinde nicht geeignet ist, kann ein Stopp der Leistungen erfolgen und die EEG wird nicht errichtet.
Nutzen für die Region
Die Form der EEG bringt der Region ökologische Vorteile, da die lokal erzeugte Energie lokal genutzt werden kann. Lange Übertragungswege entfallen und das Bewusstsein für Energieerzeugung und -verbrauch kann verbessert werden. Die lokale Produktion wird sichtbar und nutzbar, die aktive Teilnahme an der Energiewende ist möglich.
Durch finanzielle Anreize im Betrieb können auch kleine wirtschaftliche Vorteile erzielt werden, auch wenn der Hauptzweck der EEGs nicht im finanziellen Gewinn liegt.
Da der Energiepreis aber innerhalb der Gemeinschaft vereinbart werden kann ergibt sich Planungssicherheit und sozialer Zusammenhalt. Der Energiearmut von Bürgern kann vorgebeugt werden.