LehrgangÖÄK-Diplom für Palliativmedizin

Im Oktober 2023 startet der Lehrgang von der Tiroler Hospiz-Gemeinschaft

Lehrgang zum ÖÄK-Diplom Palliativmedizin 2023/2024

Palliativmedizin ist ein umfassendes Konzept für die Betreuung von Menschen mit einer lebensbegrenzenden Erkrankung. Ziel ist es, die Beschwerden zu lindern und den kranken Menschen und ihren Angehörigen zu ermöglichen, dass sie das Lebensende so gestalten können, wie es für sie gut ist. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, brauchen Ärztinnen und Ärzte vielfältige Fertigkeiten und Kompetenzen.

Neben dem Wissen über die Entstehung und Linderung von Symptomen, die am Lebensende auftreten, ist es nötig, sich ein fundiertes Wissen über die Bedürfnisse von schwer kranken Menschen und ihren Angehörigen anzueignen. Darüber hinaus werden Strategien bei der Entscheidungsfindung und im Abwägen therapeutischer Möglichkeiten vermittelt und kommunikative Fähigkeiten und Fertigkeiten geübt. Voraussetzung für eine gute Betreuung im Sinn von Palliative Care sind außerdem ein Verständnis für die verschiedenen Aufgaben im interprofessionellen Team und die Bereitschaft, die eigene Rolle und das eigene Handeln zu reflektieren.

Dieser Lehrgang führt in die Grundlagen der Palliativmedizin ein.

 

Termine:

  • Modul 1: Fr, 20. & Sa, 21.10.2023
  • Modul 2: Fr, 17. & Sa, 18.11.2023
  • Modul 3: Fr, 19. & Sa, 20.1.2024
  • Modul 4: Fr, 2. & Sa, 3.2.2024
  • Modul 5: Fr, 8. & Sa, 9.3.2024
  • Modul 6: Fr, 19. & Sa, 20.4.2024
  • Modul 7: Fr, 3. & Sa, 4.5.2024

Ort:

Der Lehrgang wird von der Tiroler Hospiz-Gemeinschaft veranstaltet. Fünf Module finden in Präsenz im Hospizhaus Tirol, Milser Straße 23, 6060 Hall in Tirol statt. Zwei Module werden online angeboten.

Anrechenbar für das DFP-Diplom: 60 Fachpunkte

 

Anmeldung:  bis 1. September 2023 mittels Anmeldeformular

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Website der Tiroler Hospiz-Gemeinschaft.

Bild: Bildarchiv Regio Imst
Für weitere Informationen

melden Sie sich bei uns unter
info@regio-imst.at oder 05417 200 18.

Mit Unterstützung von Bund, Land und europäischer Union